Beim barrierefreien Brandschutz zeichnet sich was ab
und warum das Planungsphase LP2 betrifft
Kommentar von Anke Reiter
Zwei Entwicklungen treiben das Thema aus meiner Sicht gerade spürbar nach vorn:
Die Evakuierung per Aufzug wird normiert Mit Ausgabedatum Januar 2026 ist die DIN EN 81-76 erschienen und ersetzt die DIN CEN/TS 81-76:2011-10 – ein neuer Rahmen für Evakuierungsaufzüge (also Aufzüge, die unter definierten Voraussetzungen im Notfall zur Evakuierung genutzt werden dürfen).
In Brandschutzkonzepten und Genehmigungsdialogen wird die Frage „Wie kommen mobilitätseingeschränkte Personen sicher aus dem Gebäude?“ deutlich weniger wegmoderierbar.
Und
Barrierefreiheit wird als Sicherheitsziel stärker verankert – auch mit Blick auf den Brandschutz
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit empfiehlt, Barrierefreiheit in der MBO-Systematik stärker als Standard zu behandeln, Abweichungen enger zu fassen – und benennt explizit, dass Brandschutz neu bewertet werden muss, um Selbstrettung für alle zu ermöglichen.
Hier erwarte ich mehr Druck auf nachweisbare Evakuierungs-/Räumungskonzepte (nicht nur „Zugang“), und weniger Spielraum für „macht die Feuerwehr“.
Zusätzlich ist im Arbeitsstättenrecht die Richtung schon klar: ASR A2.3 verweist für die barrierefreie Gestaltung von Fluchtwegen/Plänen/Leitsystemen auf ASR V3a.2 (inkl. ergänzender Anforderungen).
Warum ich denke, dass dies die Planungsphase 2 betrifft? Wenn die Evakuierung für mobilitätseingeschränkte Personen erst später im Konzept „mit ergänzt“ wird, landen Sie fast zwangsläufig bei teuren Kompensationen oder organisatorischen Versprechen, die im Betrieb nicht halten. Ich bin gespannt, wie sich das Thema weiterentwickelt.
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