+49 3328 3381 0
vasb@novg-vatravrher.qr

Die neue DIN 4109-5 (2020-08)

September 2020

Nach über 30 Jahren wurden die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau überarbeitet. Gegenüber den in der DIN 4109-1 festgelegten Mindestanforderungen definiert der vorliegende Teil 5 künftig die erhöhten Anforderungen und löst damit das bisherige Beiblatt 2 zu DIN 4109 (1989) ab.

Für folgende Gebäude legt die Norm die erhöhten Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume und an die zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen fest:

-      Wohngebäude und Gebäude mit Wohnbereichen,

-      Hotels und Beherbergungsstätten,

-      Krankenhäuser und Sanatorien.

Die Norm gilt nicht für Bürogebäude, Schulen und Ausbildungsstätten. Hierfür kann VDI 2569 (2019) herangezogen werden.

In DIN 4109-5 werden bauteilbezogene Kenngrößen verwendet. Zur Dimensionierung der Bauteile ist eine Umrechnung aus nachhallzeitbezogenen Kenngrößen nicht erforderlich.

Im Wesentlichen übernimmt DIN 4109-5 die Anforderungen aus Beiblatt 2 zu DIN 4109 (1989). Bei Wänden und Decken gibt es z. T. Verbesserungen des Schallschutzes von 1 – 2 dB. Bei Treppen in Mehrfamilienhäusern, Hotels und Krankenhäusern verschlechtert sich der Tritt­schallschutz um 1 – 2 dB. In Doppel- und Reihenhäusern wurden die erhöhten Schallschutz­anforderungen an den Stand der Technik angepasst. Für Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen gelten für Wohn- und Schlafräume in Mehrfamilienhäusern gegenüber den Mindestanforderungen um 3 dB(A) abgesenkte Werte.

Neu ist die Aufnahme von Wohnungseingangstüren für offene Wohnraumsituationen ohne abgeschlossenen Wohnungsvorflur mit R'≥ 42 dB. Die Anforderung für Wohnungs­eingangstüren, die in geschlossene Flure oder Dielen führen, wurde um 5 dB abgesenkt.

Es ist anzumerken, dass DIN 4109-5 keine Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich mehr regelt. Im Beiblatt 2 zu DIN 4109 waren bislang Empfehlungen für normalen und für erhöhten Schallschutz im eigenen Bereich enthalten. Jedoch wurden diese durch DIN 4109 Teil 5 nicht übernommen. Um den erhöhten Schallschutz im eigenen Wohn- bzw. Arbeitsbereich weiterhin regeln zu können, kann entweder Beiblatt 2 zu DIN 4109 (zurückgezogen) als Orientierung mit entsprechendem Verweis herangezogen werden oder es werden konkrete Zahlenwerte analog z. B. zu Beiblatt 2 zu DIN 4109 oder in Anlehnung an VDI 2569 vertraglich vereinbart.

Andere für denselben Zweck der Regelung des erhöhten Schallschutzes erstellten Regelwerke sind VDI 4100 und die DEGA Empfehlung 103.

Die DIN 4109-5 ist nicht baurechtlich eingeführt.

Sollten sich Fragen zur Anwendung der neuen Norm ergeben, so stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.

 

 

 

Kundenumfrage

Wir möchten im Rahmen des Qualitätsmanagements von Ihnen wissen, wie Ihnen unsere Arbeit gefallen hat. Dazu haben wir eine kurze und anonyme Umfrage für Sie eingerichtet. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich dafür einen kurzen Moment Zeit nehmen könnten.

Kontakt

Büro Berlin/Brandenburg

ABIT Ingenieure Dr. Trautmann GmbH
Oderstraße 56
14513 Teltow / Berlin

 

+49 3328 3381 0
vasb@novg-vatravrher.qr

© 2024 ABIT Ingenieure Dr. Trautmann GmbH   Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen