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DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“

Nach 27 Jahren ist DIN 4109, Teil 1-4 am 1. Juli 2016 neu erschienen. Damit sind die schalltechnischen Mindestanforderungen im Hochbau, die Berechnungsverfahren (Schallschutznachweise) sowie die Prüfungen am Bau und im Labor neu geregelt.

Nach 27 Jahren ist DIN 4109, Teil 1-4 am 1. Juli 2016 neu erschienen. Damit sind die schalltechnischen Mindestanforderungen im Hochbau, die Berechnungsverfahren (Schallschutznachweise) sowie die Prüfungen am Bau und im Labor neu geregelt.

  • Teil 1: Mindestanforderungen
  • Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
  • Teil 31-36: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkataloge)
  • Teil 4: Bauakustische Prüfungen

DIN 4109 aus dem Jahr 1989 und Beiblatt 1 zu DIN 4109 wurden zurückgezogen. Beiblatt 2 zu DIN 4109, das Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz und Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich enthält, wurde bisher nicht zurückgezogen. Wir empfehlen, für neue Verträge Beiblatt 2 nicht mehr pauschal zu vereinbaren, da bei ihm die Basisnorm entzogen wurde. Stattdessen sollten die Anforderungen detailliert mit ihren Zahlenwerten benannt werden, wenn ein erhöhter Schallschutz vereinbart werden soll (alternativ: VDI 4100 nur für Wohnungen anwenden).

Wir gehen davon aus, dass die baurechtliche Verbindlichkeit der schalltechnischen Mindestanforderungen kurzfristig wieder hergestellt wird (z. B. durch Zitat in der Bauordnung).

Die Kennwerte für den Luft- und Trittschallschutz, den Schutz gegen Außenlärm und Gewerbegeräusche wurden beibehalten, der Kennwert für TGA-Geräusche klargestellt.

Die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Wänden und Decken sind nahezu unverändert geblieben. Eine Verschärfung gibt es vor allem bei Reihenhaus-Trennwänden und bei Unterrichtsräumen, wenn diese an sehr laute Bereiche angrenzen.

Die Anforderungen an die Trittschalldämmung von Decken wurden überwiegend um 3 dB, bei Reihenhäusern um 7 dB verschärft.

Die Anforderungen an den Schutz gegen Außenlärm und die zulässigen Schalldruckpegel aus TGA-Anlagen sind unverändert geblieben.

Alle Anforderungen beziehen sich wie bisher auf den Schallschutz zwischen fremden Bereichen. Eine Anforderung für den zulässigen Schalldruckpegel durch raumlufttechnische Anlagen im eigenen Wohnbereich wurde neu aufgenommen.

Insgesamt erreichen die neuen schalltechnischen Mindestanforderungen nicht das Niveau des bisher definierten erhöhten Schallschutzes (Beiblatt 2 zu DIN 4109, VDI 4100). Nach unserer Erfahrung können die neuen Anforderungen mit üblichen Baukonstruktionen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik realisiert werden.

Ein einfacher Vergleich der Anforderungen der DIN 4109 (07/2016) und VDI 4100 (10/2012) ist nicht mehr möglich, da DIN 4109 weiterhin bauteilbezogene Kenngrößen verwendet, während VDI 4100 in ihrer neuesten Fassung nachhallzeitbezogene Kenngrößen definiert.

Bei der Planung des baulichen Schallschutzes künftiger Bauvorhaben sollten die neuen Berechnungsverfahren für den Schallschutznachweis angewandt werden (Haftung). Die Überprüfung des Schallschutzes (Abnahmemessung) erfolgt nach den bisherigen Verfahren und Normen.

Sollten sich Fragen zur Anwendung des neuen Normenwerkes ergeben, so stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.

 

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