Ein ganzes Gebäude hinter einer Lärmschutzwand.
Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden in unmittelbarer Nachbarschaft zu schutzbedürftigen Nutzungen stellt die Begrenzung der baubedingten Geräuschimmissionen häufig eine wesentliche Planungsaufgabe dar.
Bei einem öffentlichen Gebäude wurde hierfür ein umfassendes Abschirmkonzept umgesetzt: Das Bestandsgebäude wurde während der Sanierungsphase großflächig von einer temporären Lärmschutzwand umgeben.

Die schalltechnische Auslegung erfolgte durch unsere Ingenieure auf Grundlage einer projektbezogenen Baulärmprognose.
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bauverfahren, der maßgeblichen Schallquellen und der örtlichen Ausbreitungsbedingungen haben wir die zu erwartende Geräuschbelastung an den relevanten Immissionsorten ermittelt und darauf aufbauend die erforderliche Abschirmung schalltechnisch dimensioniert. Maßgeblich waren insbesondere die geometrischen Verhältnisse zwischen Schallquellen, Schirmoberkanten und Immissionsorten sowie die daraus resultierende Abschirmwirkung.
Die Beurteilung der Baustellengeräusche erfolgte unter Berücksichtigung der AVV Baulärm.
Während der Bauausführung wurde und wird auch weiterhin das Schutzkonzept durch schalltechnische Messungen begleitet. Auf diese Weise können die tatsächlichen Geräuschimmissionen erfasst und die Wirksamkeit der umgesetzten Abschirmmaßnahme überprüft werden.

Prognose, Dimensionierung und messtechnische Kontrolle bilden dabei einen zusammenhängenden ingenieurtechnischen Prozess.
Aus unserer Sicht verdeutlicht dieses Projekt einen wesentlichen Grundsatz des Baulärmmanagements: Die Wirksamkeit einer Schutzmaßnahme sollte nicht allein aus ihrer konstruktiven Ausführung abgeleitet, sondern bereits in der Planung schalltechnisch untersucht und während der Bauphase überprüft werden.
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