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EnEV 2017

Durch die Forderung aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) soll die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bereits im Jahr 2017 fortgeschrieben und geändert werden.

Durch die Forderung aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) soll die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bereits im Jahr 2017 fortgeschrieben und geändert werden. Größte Neuerung wird die Einführung des Niedrigenergie-Standards für Neubauten. Hierbei wird unterschieden in privatwirtschaftlich genutzte Gebäude, ab 2021, und in öffentliche Gebäude, bereits ab 2019. Niedrigstenergiegebäude haben einen besonders niedrigen Jahres-Primärenergiebedarf und können diesen zum größten Teil aus erneuerbaren Energien decken.

Die EnEV 2017 soll ab dem 01. Januar 2017 in Kraft treten. Festgeschrieben wurde dieses Datum im § 2a „Neubauten als Niedrigstenergiegebäude“ im EnEG 2013.

 

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