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GEG – Gebäudeenergiegesetz

November 2020

Am 01. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Termin gestellten Bauanträge. Bislang galten Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ordnungsrechtlich nebeneinander.  Das GEG führt diese nun zu einem umfassenden, neu strukturierten Gesetz zusammen.

Mit dem GEG ändert sich das bisherige Anforderungsniveau nicht, die bekannten Werte bleiben bestehen. Folgende neue Inhalte des GEG sollen hier kurz genannt werden:

  • Neu ist die Verpflichtung des Bauherrn zur Nutzung mindestens einer Form Erneuerbarer Energie.
  • Bei der Sanierung von Gebäuden wurde eine Energieberatung bindend eingeführt.
  • Für die Anrechenbarkeit von Photovoltaikanlagen gibt es neue Regelungen.

Zu den weiteren Neuerungen informieren wir Sie gern bei Bedarf.

 

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