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Mangelnder Trittschallschutz von Treppen

Nerven Sie die störenden Trittgeräusche aus dem angrenzenden Treppenhaus?

 

Ein häufiges Problem ist der mangelhafte Trittschallschutz von Treppen in Bestands- bzw. Neubauten, die an schutzbedürftige Aufenthaltsräume wie z. B. Wohnungen angrenzen.

Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Trittschallschutzanforderung ist i. d. R. eine aufwendige Ursachenanalyse vor Ort inkl. umfangreicher Trittschallmessungen nach DIN EN ISO 16283-2 durchzuführen.

Ursache für sogenannte „Schallbrücken“ in den Anschlussbereichen zu Treppenpodesten/-läufen, zu aufsteigenden Bauteilen (Wände, Stützen) oder im Bereich von Belagsübergängen kann eine mangelhafte Bauausführung sein. Schallbrücken entstehen beispielsweise dann, wenn Bauteile nicht oder unzureichend elastisch voneinander getrennt wurden.

Eine weitere Ursache können bereits Fehler in der Planung von Treppen und deren Anschlüsse sein.

Umfangreiche Ursachenanalysen, Sanierungskonzepte und die Bausanierung der Treppen sind mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne in Ihrem Bauprojekt mit unserer Fachkompetenz im Bereich Schallschutz von Planung - über Bauüberwachung - bis finale Abnahmemessung.

 

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