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Nachweisberechtigte/r für Brandschutzplanung

Nachweisberechtigte/r für Brandschutzplanung

November 2019

Die Einhaltung der Anforderungen an den Brand-, Schall- und Wärmeschutz und die Energieeinsparung ist durch bautechnische Nachweise wie dem Brandschutzkonzept, dem Schallschutznachweis und dem EnEV-Nachweis zu belegen. 

Die Einhaltung der Anforderungen an den Brand-, Schall- und Wärmeschutz und die Energieeinsparung ist durch bautechnische Nachweise wie dem Brandschutzkonzept, dem Schallschutznachweis und dem EnEV-Nachweis zu belegen. 

Für Gebäude der Gebäudeklasse 5 sowie für Sonderbauten ist stets die Prüfung des Brandschutzkonzeptes durch einen anerkannten Prüfingenieur für Brandschutz erforderlich.

Bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen, kann der Brandschutznachweis im Bundesland Brandenburg von einem Nachweisberechtigten erstellt werden, der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat. Eine Prüfung durch einen Prüfingenieur ist nicht erforderlich.

Die oder der Nachweisberechtigte muss in eine Liste mit dem Zusatz Brandschutzplanung eingetragen sein. Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) und die Brandenburgische Architektenkammer (BA) führen diese Liste und entscheiden durch eine gemeinsame Eintragungskommission über die Befähigung zur Erstellung der entsprechenden bautechnischen Nachweise. Für den Eintrag in die Liste sind konkrete Eintragungs­voraussetzungen zu erfüllen.

Frau Reiter konnte alle Eintragungsvoraussetzungen erfolgreich nachweisen und wird seit November 2019 nun in der Liste der Brandenburgischen Ingenieurkammer geführt.

 

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