+49 3328 3381 0
vasb@novg-vatravrher.qr

Neue Regelungen im Brandschutz!

Neue Regelungen im Brandschutz: Am 1. Juli 2013 löst die Europäische Bauproduktenverordnung die bisherige Europäische Bauproduktenrichtlinie ab.

Am 1. Juli 2013 löst die europäische Bauproduktenverordnung die bisherige europäische Bauproduktenrichtlinie ab.

Die 1989 eingeführte Bauproduktenrichtlinie sollte Handelsbarrieren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten abbauen, wurde jedoch nur zögernd umgesetzt. Mit der Ablösung der bisher gültigen Richtlinie und der Einführung der Europäischen Bauproduktenverordnung werden alle Mitgliedsländer verpflichtet, eine CE-Kennzeichnung ihrer Bauprodukte vorzunehmen.

Durch die neue europäische Normung werden die nationalen Klassifizierungen des Brandverhaltens der Bauprodukte und des Feuerwiderstandes von Bauteilen durch eine Vielzahl von europäischen  Brandklassifizierungen ersetzt. Produkte mit einer CE-Kennzeichnung werden nicht durch ein Allgemeines bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) bzw. eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) begleitet, sondern durch die sogenannte Europäische Technische Zulassung (ETA). Durch die teilweise strengere  EU-Prüfung, die ein Produkt für eine ETA durchläuft, wird es so sein, dass manche Bauprodukte nicht mehr wie gewohnt eingesetzt werden dürfen.

Dies erfordert mehr technisches Wissen sowohl vom Brandschutzplaner als auch vom ausführendem Unternehmen und dem Überwacher der Bauausführung. Mit Ihren Fragen können Sie sich gern an Frau Reiter wenden.

 

Kundenumfrage

Wir möchten im Rahmen des Qualitätsmanagements von Ihnen wissen, wie Ihnen unsere Arbeit gefallen hat. Dazu haben wir eine kurze und anonyme Umfrage für Sie eingerichtet. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich dafür einen kurzen Moment Zeit nehmen könnten.

Kontakt

Büro Berlin/Brandenburg

ABIT Ingenieure Dr. Trautmann GmbH
Oderstraße 56
14513 Teltow / Berlin

 

+49 3328 3381 0
vasb@novg-vatravrher.qr

© 2024 ABIT Ingenieure Dr. Trautmann GmbH   Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen