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Verschärfung der EnEV 2014 tritt ab dem 01. Januar 2016 in Kraft

Anfang 2016 werden die energetischen Anforderungen an Neubauten, sowohl für Wohn- und Nichtwohngebäude, hinsichtlich der am 16.10.2013 durch die Bundesregierung beschlossenen Novelle zur Energiesparversorgung (EnEV), erhöht.

Anfang 2016 werden die energetischen Anforderungen an Neubauten, sowohl für Wohn- und Nichtwohngebäude, hinsichtlich der am 16.10.2013 durch die Bundesregierung beschlossenen Novelle zur Energiesparversorgung (EnEV), erhöht.

Der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf wird um 25 % gemindert. Eine weitere signifikante Änderung wird es im Bereich der thermischen Hülle geben. Ab 2016 muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten um ca. 20 % verbessert werden. Ausnahmen hiervon sind Hallen mit einer Raumhöhe von ≥ 4 m, sofern sie durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden, sowie Anbauten und Ausbauten im Bestand mit einer Fläche von ≤ 50 m², wenn die bestehende Heizung weiterhin genutzt wird. Wird ein neuer Wärmeerzeuger installiert, so sind die erhöhten Anforderungen für Neubauten umzusetzen.

Ab wann müssen die erhöhten Anforderungen der EnEV erfüllt werden? Nachfolgend ein kurzer Überblick:

  • bei Einreichung des Bauantrages ab dem 01. Januar 2016
  • bei einer Bauanzeige ab dem 01. Januar 2016
  • ab einer Bauausführung am 01. Januar 2016 (Für Bauten die keine Genehmigung oder Anzeige benötigen)
  • auf Verlangen des Bauherrn während des laufenden Genehmigungsverfahrens zum Zeitpunkt des 01. Januar 2016
  • ab sofort auf Verlangen des Bauherrn, hinsichtlich nachhaltig und zukunftsorientiertes Bauen bzw. Planen

Für Ihre Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Ebenso unterstützen die Sachverständigen und Mitarbeiter von ABIT Ingenieuren Sie gern diesbezüglich bei Ihren Projekten.

 

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